Reisebedingungen

Reisebedingungen

 

Die Radreisefreunde GmbH tritt am Markt für Aktivreisen auf.

 

Radreisefreunde GmbH kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von Radreisefreunde GmbH abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich.

 

Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt eines, zwischen dem Reisenden und Radreisefreunde GmbH geschlossenen, Reisevertrages.

 

I. Abschluss des Reisevertrages

 

1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende Radreisefreunde GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.

 

2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Radreisefreunde GmbH, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung (= Pauschalreisevertrag) zustande.

 

3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Radreisefreunde GmbH. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. Radreisefreunde GmbH wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.

 

II. Bezahlung

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20% pro Person fällig. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.

 

III. Rücktritt des Reisenden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung

 

1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter) verrechnet:

 

Stornogebühren (= Entschädigung) für Radreisen:

Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindestens EUR 50,-

Vom 27. bis 14.Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises

Ab 3. Tag vor Reisebeginn und "No Show": 90% des Reisepreises

Bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises

 

Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) bei Kleingruppen:

Bei Kleingruppen mit maßgeschneidertem Offert gelten gesonderte Stornogebühren (wie im jeweiligen Angebot separat anführt).

 

Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) für die Reiseart „Rad & Schiff“:

Bis 84 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises (=Rechnungsbetrag)

Vom 83. Tag bis 42. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

Vom 41. Tag bis 28. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises

Vom 27. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

Ab 3. Tag vor Reisebeginn und "No Show": 90% des Reisepreises

Bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises

 

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (= Entschädigung) ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.

 

2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1-4. dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Umbuchung EUR 50,- verrechnet.

 

3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige Buchungsänderungen werden pro Umbuchung EUR 50,- verrechnet.

 

IV. Rücktritt von Radreisefreunde GmbH

 

1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reiseantritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl Radreisefreunde GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist Radreisefreunde GmbH berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/Stornogebühren gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.

 

2. Ist Radreisefreunde GmbH aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann Radreisefreunde GmbH vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

 

3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann Radreisefreunde GmbH gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.

 

4. Radreisefreunde GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

V. Leistungen

 

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von Radreisefreunde GmbH für die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

 

2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.

 

3. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.

 

4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.

 

5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Ggf. gebuchte Zusatznächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich.

 

6. Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise folgende Ermäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler gewährt: 0 bis 5,99 Jahre 100% (ev. anfallende Kosten sind vor Ort zu begleichen, siehe Ziffer V. 7.) / 6 bis 11,99 Jahre 50% / 12 bis 14,99 Jahre 25% / 15 bis 17,99 Jahre 10%.

Kinderermäßigungen für die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen sowie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, können von dieser Regelung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu klären.

 

7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.

 

8. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.

 

9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

VI. Reiseteilnahme / Haftung / Haftungsbeschränkung

 

1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise) erfüllt werden.

 

2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

 

3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.

 

4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.

 

5. Radreisefreunde GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

 

6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u. ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

 

7. Sollte aus Gründen, die von Radreisefreunde GmbH nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.

 

8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von Radreisefreunde GmbH ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von Radreisefreunde GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von Radreisefreunde GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

 

9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet Radreisefreunde GmbH nur, wenn diese durch Radreisefreunde GmbH verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zahlungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen; Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.

 

10. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.

 

11. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert. Informationen zu weiteren Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, senden wir gerne auf Wunsch mit der Buchungsbestätigung zu. Radreisefreunde GmbH hat dabei eine Kooperation mit der Europäischen Reiseversicherung AG abgeschlossen.

 

VII. Gewährleistung

 

1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). Radreisefreunde GmbH kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an Radreisefreunde GmbH direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

 

2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch Radreisefreunde GmbH kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.

 

3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei Radreisefreunde GmbH geltend gemacht werden.

 

VIII. Mitwirkungspflicht

 

1. Der Reisende hat Radreisefreunde GmbH umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).

 

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

 

3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.

 

IX. Sonstiges

 

1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von Radreisefreunde GmbH mitgeteilt.

 

2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm von Radreisefreunde GmbH zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

 

3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.

 

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Radreisefreunde GmbH.

 

 

5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten!

 

6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

X. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

 

1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2. Der Reisende kann Radreisefreunde GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.

 

3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

 

XI. Absicherung von Kundengeldern

 

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Zahlungen, die über jene in Ziffer II. definierten hinausgehen, oder vorzeitig geleistete An- bzw. Restzahlungen sind im Insolvenzfall nicht abgesichert.

Radreisefreunde GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz abgeschlossen. Der Reisende kann diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zuständigen Abwickler (call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel.: +43 1 31670-897, Fax: +43 1 31670-70897, E-Mail: radreisefreunde@call-us.com) kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von Radreisefreunde GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

Eintragungsnummer der Radreisefreunde GmbH im GISA Gewerbeinformationssystem Austria des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: 25910612.

 

XII. OS-Plattform und Verbraucherschlichtungsstellen

 

1. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-Plattform) zur Verfügung. Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Bei Beschwerden kann office@radreisefreunde.at kontaktiert werden.

2. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Radreisefreunde GmbH ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen Radreisefreunde GmbH und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitgeteilt, ob Radreisefreunde GmbH an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.

XIII. Datenschutzerklärung

 

1. Datenschutz durch Radreisefreunde GmbH: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch Radreisefreunde GmbH zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.

Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.

 

2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Radreisefreunde GmbH zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.

Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.

 

3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

 

4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch Radreisefreunde GmbH zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von Radreisefreunde GmbH, ein.

 

5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.

 

6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.

 

7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

 

8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 531 15 - 202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).

 

© Radreisefreunde GmbH, Stand: 01.12.2018

Änderungen in der Ausschreibung sowie, Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler vorbehalten!